Fahrradverleih
§1 Nutzung der Fahrräder
Der Mieter, die Mieterin und die mietende Person, die sich mit beiden Varianten nicht angesprochen fühlt (wird ebenso wie die Mieterin nachfolgend der einfachheitshalber „der Mieter“ genannt) erkennt durch Übernahme des vermieteten Leihgegenstandes an, dass dieser sich in einem mängelfreien Zustand befindet.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Mieter versichert mit seiner Unterschrift, in den ordnungsgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes eingewiesen zu sein.
Er versichert weiterhin, über den Einsatz des Helmes informiert zu sein.
Der Mieter darf den Mietgegenstand nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften benutzen. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
§2 Preise, Reservierung und Vertragsabschluss
Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen oder beim Vermieter zu erfragen. Mietpreise in Preislisten und in aktuellen Angeboten gelten als verbindlich.
Mit der Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGBś des Vermieters entsteht die Grundlage eines Mietvertrages.
Alle Preise beinhalten die aktuelle Mehrwertsteuer.
Die volle Mietsumme wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses erhoben.
Zum Abschluss eines gültigen Mietvertrages legt der Mieter dem Vermieter einen gültigen Personalausweis vor.
Reservierungen vorab erfolgen über das online- Formular, telefonisch oder persönlich.
Als Auftragsbestätigung ist eine sofortige Anzahlung i.H.v. 50% der kompletten Mietsumme auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Die Restzahlung der Reservierung ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Ausleihe auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Reservierungen können bis zu 14 Tage vor der gebuchten Übergabe kostenlos vom Vertrag/Reservierung zurückgezogen werden.
Bei weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn, jedoch mehr als 3 Tagen vor Mietbeginn kann eine Stornorechnung von 50% des Mietpreises erhobenen werden, wenn dem Vermieter Einnahmen durch die Reservierung verloren gingen.
Bei einer Stornierung, die weniger als 3 Tage vor der geplanten Übergabe des Leihgegenstandes an den Mieter erfolgt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Stornogebühr von 80% des Mietpreises dem Mieter zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen, da in der Regel keine so kurzfristige Neuvermietung möglich ist.
Bei Reservierung ist ein genauer Zeitpunkt der Übernahme des Leihgegenstandes zu vereinbaren. Wird dieser Zeitpunkt vom Mieter, ohne Rückmeldung des Mieters und die Kenntnisnahme des Vermieters, um mehr als 45min überschritten, muss der Vermieter von einer stillschweigenden Stornierung durch den Mieter ausgehen. Der Vermieter ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, frei über den reservierten Leihgegenstand zu verfügen und zur Verhinderung wirtschaftlicher Verluste weiter zu verleihen. Der Vermieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, eine Stornogebühr von 100% des Mietpreises dem Mieter zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen
§3 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Leihgegenstand pfleglich und unter der Beachtung der technischen Regeln zu behandeln.
Während der Nichtbenutzung ist der Leihgegenstand vor der Beschädigung und Zugriffen Unbefugter sicher und mit den mit vermieteten Fahrradschlössern abgeschlossen zu verwahren.
Bei mehrtägiger Nutzung von Fahrrädern und Anhängern sind diese des Nachts in verschlossenen Räumen gesichert zu verwahren.
Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Leihgegenstandes dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
Die gewissenhafte und gründliche Wartung und Reinigung der Leihgegenstände nach sachgemäßer Benutzung eines Mieters, erfolgt durch den Vermieter. Dieser behält sich jedoch das Recht vor, die Reinigung bzw. die Kosten für die Reinigung von starken Verschmutzungen an Leihgegenständen, die durch unsachgemäße Nutzung oder unpflegliche Behandlung hervorgerufen wurden, in Rechnung zu stellen.
Bei Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder verspäteter Rückgabe des Leihgegenstandes werden dem Mieter die anfallenden Forderungen in Rechnung gestellt und im Zuge des Rechtsweges geltend gemacht.
§4 Reparaturen bei Defekten
Wird eine Reparatur eines Leihgegenstands während der Mietdauer fällig, so trägt der Vermieter die Kosten der Instandsetzung, wenn die Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Kosten, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung entstehen, ist der Mieter verantwortlich.
Die Kosten durch Instandsetzung und/oder Ersatz, die durch einen Unfall oder missbräuchliche Verwendung verursacht wurden, sind vom Mieter zu begleichen.
Für fehlende, verlorene und beschädigte Leihgegenstände trägt der Mieter die Kosten für Reparatur, Ersatz und die damit verbundene Aufwendung zur Wiederinstandsetzung des Leihgegenstandes.
Eigenmächtig vom Mieter durchgeführte Reparaturen ohne erteilte Zustimmung des Vermieters werden grundsätzlich nicht vom Vermieter ersetzt
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz durch Gewinn- /Umsatzverlust und/oder Beschädigung des Leihgegenstandes, gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
§5 Unfall/ Diebstahl
Der Mieter ist bei einem Unfall, bei dem Dritte zu Schaden gekommen sind und bei Diebstahl eines Leihgegenstandes verpflichtet, neben der Polizei auch den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Sonst haftet der Mieter für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandenen Schäden gegenüber dem Vermieter.
§6 Haftung
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung entfällt, bei unsachgemäßer oder unbefugter Benutzung des Leihgegenstandes.
Der Mieter hat den Leihgegenstand im selben Zustand zurückzubringen, wie er ihn entgegengenommen hat. Der Mieter haftet für Schäden aus Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust und/oder Verlust des Leihgegenstandes. Ebenso für Kosten durch Wiederinstandsetzung, Wiederbeschaffung und für entfallene Mieteinnahmen des Vermieters.
Bei Verlust eines Leihgegenstandes haftet der Mieter bis maximal zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes. Bei Beschädigung bzw./und Teilverlust des Selbigen bis zur Höhe dessen Instandsetzung- Material und Lohn- und/ oder Wiederbeschaffungskosten.
Alle Mietkosten überschreitenden, anfallenden Kosten und Aufwendungen aus dem Mietverhältnis heraus, werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Mieter erhält darüber einen Rechnungsbeleg zum Nachweis.
Dies gilt ebenso bei Überschreitung der Mietzeit wie auch für erforderliche Aufwendungen zum Auffinden, Sicherstellen und wieder in Besitz nehmen des Leihgegenstandes.
Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Leihgegenstandes und für Verletzungen seiner Pflichten. Er hat auch die Schadennebenkosten zu begleichen.
§7 Versicherung der Leihgegenstände
Unsere Räder und sonstiges Zubehör sind nicht gegen Diebstahl, Raub und auch nicht Kaskoversichert.
Der Mieter übernimmt die volle und alleinige Haftung.
§8 Rückgabe des Leihgegenstandes, Beendigung des Mietverhältnisses
Der Mieter hat den Leihgegenstand spätestens am Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
Wird der Leihgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Miettag (die Dauer eines Miettages wird im Mietvertrag definiert und festgelegt) den jeweiligen gültigen Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
Der Mietvertrag kann vom Mieter ohne Angaben von Gründen vorzeitig beendet werden. Ein Recht auf Rückzahlung von bereits geleisteten Mietzinsen, besteht nicht.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Rückgabe des Leihgegenstandes aufgetretene Mängel, für welche der Mieter haftbar war/ist, ihm gegenüber zu beanstanden. Kosten welche zu Abstellen der Mängel führen, können nachträglich den Mieter in Rechnung gestellt werden.
Biketouren
§1 Teilnahme an Biketouren
Jeder Teilnehmer versichert mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich belastbar und sich auf dem Fahrrad sicher bewegen kann. Kinder dürfen nur in Begleitung einer autorisierten Person mitfahren.
Personen unter Drogen werden von der Tour ausgeschlossen. Mit der Anmeldung wird versichert, dass die Voraussetzung bei allen Teilnehmern vorliegen.
Zu Beginn einer jeden Tour erfolgt eine Erklärung der Tour, inclusive der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beim Fahrradfahren und den „Spielregeln“ in der Natur, die unbedingt einzuhalten sind.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Natur fürsorglich zu nutzen. Zur eventuellen Verrichtung von Notdurften wird ein Klappspaten vom Guide zur Verfügung gestellt. Abfälle werden wieder mit nach Hause genommen.
Die Touren werden bei jedem Wetter, auch Regen und Schnee, durchgeführt. Eine Absage oder Abbruch einer Tour wird vom Veranstalter erfolgen wenn eine Gefahr durch die Wetterverhältnisse entstehen könnten. In diesen Fällen erhalten Sie einen Ersatztermin.
Den Anweisungen des Tourguides bzw. der beauftragten Personen muss unbedingt Folge geleistet werden.
§2 Verantwortung und Haftung während der Biketouren
Der Veranstalter schließt jede Haftung ausdrücklich aus.
Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich und haftet für seine körperliche Unversehrtheit.
Fahrlässiges Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss einer Person von der Tour.
Beschädigungen oder Verlust der geliehenen Gegenstände werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, sowie die Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Ansprüche Dritter.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für unsere angebotenen und über uns abgerechneten externen Dienstleistungen.
§3 Anmeldung
Anmeldungen erfolgen über das online- Formular, telefonisch oder persönlich.
Mit der Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB ś des Teilnehmers entsteht die Grundlage eines Vertrages über eine geführte Biketour.
Als Auftragsbestätigung ist eine sofortige Anzahlung i.H.v. 50% der kompletten Rechnungssumme der Biketour, auf das in der Rechnung angegebene, Konto des Veranstalters zu überweisen.
Die Restzahlung der vereinbarten Biketour ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Tour auf das, in der Rechnung angegebene, Konto des Veranstalters zu überweisen.
Die Anmeldung ist erst nach der Bestätigung durch den Veranstalter bindend.
§4 Stornierungen
Stornierungen bis zu 14 Tage vor der gebuchten Tour können kostenlos erfolgen.
Bei 7 Tagen und mehr als 3 Tagen vor der Tour kann eine Stornorechnung von 50% des kompletten Tourpreises erhobenen werden, wenn dem Vermieter Einnahmen durch die Reservierung verloren gingen.
Bei einer Stornierung, die weniger als 3 Tage vor der geplanten Tour an den Veranstalter erfolgt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Stornogebühr von 80% des kompletten Tourpreises dem Teilnehmer zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen, da in der Regel keine so kurzfristige Neuvermietung bzw. Veranstaltung möglich ist.
Bei Buchung ist ein genauer Zeitpunkt des Tourbeginns zu vereinbaren. Wird dieser Zeitpunkt vom Teilnehmer, ohne Rückmeldung des Veranstalters und die Kenntnisnahme des Veranstalters, um mehr als 45min überschritten, muss der Veranstalter von einer stillschweigenden Stornierung durch den Teilnehmer ausgehen. Der Veranstalter ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, frei über die für die Biketour reservierten Leihgegenstände zu verfügen und zur Verhinderung wirtschaftlicher Verluste weiter zu verleihen.
Der Veranstalter behält sich in diesem Fall das Recht vor, eine Stornogebühr von 100% des kompletten Tourpreises dem Teilnehmer zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen
Veranstalter
Mitttelrhein-Biketouren
Inhaberin Susanne Rothermel
Schaarplatz 2
55430 Oberwesel